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Laut § 3, Nr. 34 EStG sind Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 600 € je Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei - als Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Hinweise:
- Für die individuelle steuerliche Behandlung empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Lohnbuchhaltung oder Ihrem Steuerberater.
- Die Artikel in dieser Kiste sind teilweise Wiegewaren, deshalb wird sich der endgültige Preis in der angegebenen Preisspanne bewegen.bewegen.